Arbeitsgangbreite Der uneingeschränkte Einsatz von Flurförderzeugen in Lagern erfordert einen Mindestabstand zwischen den Regalen bzw. gestapelten Gütern, um alle vorgesehenen Funktionen (Fahren, Heben, Senken, Ein- und Ausstapeln) ausführen zu können. Diesen Mindestabstand bezeichnet man als Arbeitsgangbreite. Sie ist von den Abmessungen des eingesetzten Flurförderzeuges abhängig. Ist zum Beispiel im Typenblatt eines Gabelstaplers eine Arbeitsgangbreite von 3,55 m angegeben, so muß der Abstand zwischen den Regalen (Fahrwegbreite) mindestens so groß sein. |
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