CE- Konformitätskennzeichnung

Die CE-Konformitätskennzeichnung besagt, daß eine Maschine bestimmten Richtlinien entsprechen muß. Nur dann dürfen sie am europäischen Markt angeboten werden.

Auf jeder Maschine müssen folgende Mindestangaben deutlich lesbar und unverwischbar angebracht werden:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • CE-Zeichen
  • Serien- oder Typbezeichnung
  • gegebenenfalls Seriennummer
  • unabdingbare Sicherheitshinweise
  • Gewicht von Maschinenteilen zur Benutzung von Lastaufnahmemitteln
Auswechselbare Ausrüstungen müssen ebenfalls mit diesen Angaben versehen werden.

> EG-Richtlinie 89/392/EWG, Anhang III > Maschinenrichtlinie 89/392/EWG Anhang 1, Abschnitt 1.7.3

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