CE- Konformitätskennzeichnung Die CE-Konformitätskennzeichnung besagt, daß eine Maschine bestimmten Richtlinien entsprechen muß. Nur dann dürfen sie am europäischen Markt angeboten werden. Auf jeder Maschine müssen folgende Mindestangaben deutlich lesbar und unverwischbar angebracht werden:
> EG-Richtlinie 89/392/EWG, Anhang III > Maschinenrichtlinie 89/392/EWG Anhang 1, Abschnitt 1.7.3
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