Geräuschpegel Bei Flurförderzeugen mit Verbrennungsmotor ist der maximal zulässige Geräuschpegel in der Umgebung von 90 dB(A) gesetzlich vorgeschrieben. Bei batterieelektrischen Fahrzeugen liegt er in der Regel unter 90 dB(A). Ebenso dürfen die Geräusche am Fahrerplatz die 90 dB(A)-Grenze nicht überschreiten.
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