Palette Eine Palette dient als Lastenträger zum Transportieren, Lagern und Stapeln von Gütern mit Flurförderzeugen. Sie besteht aus einer steifen Ladeplatte (Stapelplatte) aus Holz, Kunststoff, Aluminium, Stahl, Pappe oder Papier, die je nach Bedarf ohne Aufbauten (Flachpalette) oder mit Aufbauten versehen ist. Die Flachpalette selbst setzt sich entweder aus einer Deckplatte und einer Bodenplatte, die durch Klötze oder Träger miteinander verbunden werden, zusammen, oder nur aus einer Deckplatte, wobei die Träger und Klötze direkt auf dem Boden stehen. Beim Einsatz von Gabelstaplern und Gabelhubwagen muß die Palette entsprechende Einfuhröffnungen besitzen, damit die Gabel die Palette aufnehmen kann. - Flachpalette (ohne Aufbauten)
- Zweiwege-Palette die Gabel kann nur von zwei gegenüberliegenden Seiten eingefahren werden - Vierwege-Palette die Gabel kann von allen vier Seiten eingefahren werden - Eindeckpalette besteht nur aus einer Deckplatte sowie Klötzen und Trägern - Doppeldeck-Palette besteht aus einer Deck- und Bodenplatte, die durch Klötze und Träger zusammengehalten werden - Rücksprung-Palette besteht aus einer Deck- und Bodenplatte, wobei die Klötze und Träger gegenüber den Platten an den Schmalseiten zurückgesetzt sind - Umkehrbare Palette beide Platten (Deck- und Bodenplatte) können als Ladefläche verwendet werden - Einmal-Palette wird nach einmaligem Gebrauch entsorgt - Flachpalette aus Stahl - Boxpalette besteht aus mindestens drei senkrechten Wänden, die entweder fest mit der Flachpalette verbunden sind oder abgenommen bzw. zusammengeklappt werden können - Rungenpalette besteht aus einer Flachpalette, die mit vier festen oder abnehmbaren Pfosten (Rungen) jeweils an den vier Ecken versehen ist - Gitterboxpalette besteht aus Baustahlgitter-Seitenwänden, die über vier Ecksäulen mit der Flachpalette verbunden sind |