Produkthaftung Für Flurförderzeuge gilt das Produkthaftungsgesetz. Die Haftung erstreckt sich auf fehlerhafte Produkte, die nach dem 1.8.88 verkauft wurden. Es haften zusammen - der Hersteller des Endprodukts
- der Hersteller des Teilprodukts
- der Importeur
- Zulieferer
- Unterlieferer
Ebenso haftet der Quasi-Hersteller. Quasi-Hersteller sind Unternehmen, die ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringen oder den ursprünglichen Namen des Herstellers unterschlagen. |