Produkthaftung

Für Flurförderzeuge gilt das Produkthaftungsgesetz. Die Haftung erstreckt sich auf fehlerhafte Produkte, die nach dem 1.8.88 verkauft wurden.

Es haften zusammen

  • der Hersteller des Endprodukts
  • der Hersteller des Teilprodukts
  • der Importeur
  • Zulieferer
  • Unterlieferer
Ebenso haftet der Quasi-Hersteller. Quasi-Hersteller sind Unternehmen, die ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringen oder den ursprünglichen Namen des Herstellers unterschlagen.

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