BGG 925 Dauer der Ausbildung Stand Januar 2002
M A S T E R - N A V I G A T I O N
Aus unserem Archiv
.. das sollten Sie unbedingt bei der Wahl der Qual beachten !
AUSBILDUNG AN 1-2 TAGEN - VORSICHT FALLE !!
Ein-Tages-Schulungen?
DER FLURFÖRDERZEUGFÜHRER - GABELSTAPLERFAHRER der GroLaBG
3.5 DAUER DER AUSBILDUNG - Auszug Seite 7 der BGG 925 vom 01.01.2002
Zur vorgeschriebenen Erstausbildung..
Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung„ sollte sich über 3 bis 5 Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.
Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 „Zusatzausbildung„ und Stufe 3 „Betriebliche Ausbildung„ richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.
(Teilsweise werden vorschriftsmäßige; innerbetriebliche Schulungen je nach Gefährdungsbeurteilung an 2 Tagen vollzogen)
BGG 925 [324 KB]
- Großhandels-u. Lagerei Berufsgenossenschaft.
Demzufolge sind Schulungen, die seit 01.02.2002 nicht nach den Vorschriften absolviert wurden nachteilig für den Arbeitgeber und dem Absolventen im Klartext -> "kaum oder nicht anerkannt".
Unser Tipp: Schulen Sie Ihr Personal nach, denn -> "Laien-" und "Abzockerfirmen" nutzen nur die Gunst des Preises! Nicht tragbare Schulungen von 30 bis 120 Euro sind der BG und richtigen Ausbildern ein Manko.
Hier können Sie -> Mitdiskutieren. (Flur-Tec Forum)
.. ganz wichtig für die Neu- Einstellung des Personals
Absatz 4: BEAUFTRAGUNG (Für den Unternehmer)
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung sollten die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich [13 KB]
(Standardformular) zu erteilen.
Die Form der schriftlichen Beauftragung ist in der Unfallverhütungsvorschrift
„Flurförderzeuge„ (BGV D27, bisherige VBG 36) nicht vorgeschrieben. Um den
Unternehmer zu unterstützen, werden von einzelnen Berufsgenossenschaften und
Flurförderzeug-Fahrschulen speziell gestaltete Fahrerausweise für Flurförderzeuge
herausgegeben.
In dem Fahrerausweis sollten die in Abschnitt 3.1 erläuterte dreistufige Fahrerausbildung in der Art berücksichtigt sein, dass die jeweils ausbildende Stelle die erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Ausbildungsstufen durch Stempel/Unterschrift bestätigen kann.
Der Fahrerausweis sieht außer den persönlichen Daten und dem Lichtbild des Fahrers vor, dass die ausbildende Stelle den Typ sowie die Tragfähigkeit des Gerätes einträgt, auf dem die allgemeine Ausbildung (Stufe1) erfolgte.
Darüber hinaus können zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen auf besonderen Geräten eingetragen werden (Stufe 2).
Hinsichtlich der betrieblichen Ausbildung (Stufe 3) soll im Fahrerausweis der Betrieb bzw. der betreffende Betriebsteil sowie die Gerätebauart angegeben werden, auf die sich die betriebliche Ausbildung erstreckte.
Bei der eigentlichen Beauftragung ist dann im Ausweis anzugeben, für welchen Betrieb bzw. Betriebsteil sowie für welche Flurförderzeuge (abhängig z.B. von der
Tragfähigkeit, Bauart, ...) die Beauftragung zum Fahren gilt.
Die Beauftragung kann nur vom Unternehmer erteilt werden. Sie kann daher nicht auf andere Unternehmen übertragen werden. Infolgedessen erlischt die Beauftragung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Unser Tipp
Bestehen Sie auf die schriftliche Beauftragung als Arbeitnehmer nachträglich oder bei der Einstellung, damit vor dem Arbeitsgericht im Falle des Unfalles nichts schief gehen kann.
Unsere Ausbildungsprogramme:
Flurförderzeugführer - Kranführer - Erdbaumaschinenführer (Baggerfahrer)
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