Vermittlungsgutschein
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Was kann der private Vermittler für Sie tun? Agenturen für Arbeit arbeiten verstärkt mit privaten Vermittlern zusammen Vermittlungsgutschein Private Arbeitsvermittlung – nutzen Sie auch diese Möglichkeit!
Was kann der private Vermittler für Sie tun?
Jeder Arbeitsuchende kann einen privaten Vermittler in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich in die Bewerberdatenbank des Vermittlers aufnehmen. Viele Vermittler sind im Internet vertreten, hier können Sie Bewerbungsdaten hinterlassen.
Gehen Sie mit dem privaten Vermittler Ihr persönliches Leistungsprofil durch. Fragen Sie, ob Firmen aus dem für Sie in Frage kommenden Bereichen zu seinen Kunden gehören. Er kann Sie dann entsprechend Ihrem Leistungsprofil diesen Unternehmen vorschlagen.
Agenturen für Arbeit arbeiten verstärkt mit privaten Vermittlern zusammen
Aufgrund des Job-AQTIV-Gesetzes (in Kraft ab 1. Januar 2002) arbeiten die Agenturen für Arbeit bei der Vermittlung Arbeitsloser verstärkt mit Dritten, d. h. auch privaten Vermittlern, zusammen. Falls Ihre Agentur für Arbeit zu dem Ergebnis kommt, dass für Ihre Vermittlung zusätzliche Maßnahmen der Betreuung oder Hilfen erforderlich sind, kann es zu seiner Unterstützung einen Dritten mit Ihrer Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen. Dieser Beauftragung können Sie nur aus wichtigem Grund widersprechen. Sie selbst können die Beauftragung eines Dritten mit ihrer Vermittlung verlangen, wenn Sie schon sechs Monate oder länger arbeitslos sind.
Vermittlungsgutschein (Ihnen entstehen keinerlei Kosten)
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, in den letzten 3 Monaten* mindestens 6 Wochen arbeitslos waren und noch nicht vermittelt sind oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren, erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein. Den Vermittlungsgutschein können Sie dort persönlich beantragen oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern. Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl bei der Stellensuche einschalten. Wenn der private Vermittler Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelt, erhält er - unter bestimmten Voraussetzungen - die Vermittlungsvergütung von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat.
* Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben.
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen die zuständige Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein ausstellen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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