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Flurförderzeugführer selbständig ausbilden
Ihr Ausbildungsziel: Erwerb der Ausbildereignung von Gabelstaplerfahrern und Flurförderzeugführer für den innerbetrieblichen Werksverkehr oder für Selbständige.
Veranstaltungsdauer: 5 Tage in Theorie und Praxis Veranstaltungsort: Sandstr. 46, 67354 Römerberg Ausbildungspreis: 985 Euro inskl. der gesetzl. Mwst.
Zugangs-Voraussetzungen
-> Mindestalter 24 Jahre
-> mindestens 2 Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen
-> abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 4-jährige Berufserfahrung
-> Körperliche und geistige Eignung
Für die Teilnahme ist der Nachweis einer gültigen G25 (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) notwendig.
Der Absolvent erhält nach erfolgreich abgelegten Prüfungen ein Flur-Tec Zertifikat für die Ausbildereignung sowie einen Fahrausweis für Flurförderzeuge. Schulungsmaterial und Unterlagen stellt der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung. Bitte bringen Sie für die praktische Ausbildung Sicherheitsschuhe mit.
Stellenangebot: Die Flur-Tec Fahrschule sucht noch selbständige Ausbilder für Flurförderzeugführer in ganz Deutschland.
Die erste Fahrschule für Flurförderzeuge, Krane und Erdbaumaschinen in der BRD
Aktuelle Seminar-Termine
Zu den Ausbildungsinhalten der BGG 925
1. Anwendungsbereich 2. Rechtsgrundlagen 3. Innerbetrieblicher Einsatz 4. Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr 5. Gliederung und Umfang der Ausbildung
Ausbildungsstufen
Allgemeine Ausbildung Zusatzausbildung Betriebliche Ausbildung Dauer der Ausbildung Beauftragung
Ausbildungsvoraussetzungen
Qualifikation der Ausbilder Ausbildungsstätte Räumlichkeiten Anzahl der Ausbilder und Teilnehmer Technische Ausstattung Lehrmittel-Ausstattung Lehrinhalte Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Abschlussprüfung
Richtige Ausbildung bringt Sicherheit am Arbeitsplatz
Zu den Ausbildungsinhalten der BGV D27
1. Betriebsanweisung 2. Bestimmungsgemäße Verwendung 3. Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen 4. Standsicherheit 5. Mängel 6. Instandsetzungsarbeiten 7. Beladung 8. Fahren 9. Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten 10. Befördern von Flurförderzeugen in Aufzügen 11. Verlassen des Flurförderzeuges 12. Verhalten während des Betriebes 13. Be- und Entladen von Fahrzeugen und Wechselaufbauten 14. Flüssiggasantrieb 15. Einsatz im Freien 16. Einsatz in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen 17. Abgase 18.Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugen besonderer Bauart 18. Flurförderzeuge mit hebbarem Fahrer- oder Bedienplatz 19. Flurförderzeuge mit Anbaugeräten 20. Flurförderzeuge zum Verfahren von Anhängern 21. Besondere Bestimmungen für die Mitnahme von Versicherten 22. Mitnahme von Versicherten 23. Besondere Bestimmungen für den Einsatz von Flurförderzeugen mit 24. Arbeitsbühnen 25. Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen 26. Besondere Bestimmungen für den Transport hängender Lasten 27. Transport hängender Lasten 28. Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen 29. Zugangssicherung an Schmalgängen 30. Fluchtwege, Notausgänge 31. Quergänge 32. Abstandshaltung 33. Kennzeichnung von Zugangsverboten 34. Aufenthalt von Fußgängern 35. Nebenarbeiten 36. Arbeiten mit Regal- und Kommissionierstaplern 37. Durchgangsverkehr 38. Prüfung 39. Wiederkehrende Prüfungen 40. Prüfumfang 41. Prüfnachweis 42. Ordnungswidrigkeiten
Der Gabelstaplerfahrer - Ein Profi mit Verantwortung
Copyright 2001 - Flur-Tec / Die erste offizielle Fahrschule für Flurförderzeuge, Erdbaumaschinenführer und Kranführer - Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV/UVV