|
Der Flur-Tec Flurförderzeugführer, Lagerhalter und Decken-Kranführer
BEFÄHIGUNGSNACHWEIS NACH BGG 925
Über 1500 Arbeitsunfälle und 2% aller tödlichen Betriebsunfälle werden jährlich durch fehlerhafte Benutzung von Flurförderzeugen verursacht. Gemäß § 7 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV D 27 (alt VBG 36) "Flurförderzeuge", dürfen nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, wenn diese mindestens 18 Jahre alt und für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
ZIEL Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Flurförderzeugen und Deckenkranen mit dem Ziel, den Flurförderzeuge/Kranführer-Fahrausweis und Kenntnisse als Lagerhalter, Kommissionierer zu erwerben.
DAUER: 2 Wochen - 10 Tage, Montag bis Freitag 9.00 bis 15.30 Uhr
INHALTE - Inhalte der BGG 925 - Unfallverhütungsvorschriften - Forderungen aus Normen und Vorschriften - Verantwortung des Gabelstaplerfahrers - Aufgaben des Gabelstaplerfahrers - Vorstellen der verschiedenen Antriebsarten von Gabelstaplern und deren Sicherheitsanforderungen - Sicherer Einsatz von Gabelstaplern in Betrieb und Werkverkehr (Befahren von explosionsgefährdeten Bereichen, Lastenaufzügen usw.), Anbaugeräte - Theoretische und praktische Übungen mit dem Flurförderzeug, Deckenkran (Laufkatze), Erlangen der jeweiligen Fahrausweise - Sicherheit beim Lagern und Stapeln, Lagerhaltung/Kommissionierung
ZIELGRUPPE Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Flurförderzeuge benutzen. Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung den Fahrausweis für Flurförderzeugführer und Deckenkranführer, sowie ein Zertifikat über die Gesamtausbildung.
VORAUSSETZUNGEN Kein eingeschränktes räumliches Sehen, gutes Hörvermögen, normale körperliche Fitness.
Zum Seitenanfang
|
|
|