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Gasleitung gekappt

Baggerfahrer kappt Gasleitung

Auf der Baustelle eines Diskountmarktes beschädigte eine Baggerfahrer eine Gasleitung, die in einem Meter Tiefe lag. Ebenso ein danebenliegendes Stromkabel. Laut Polizei bestand zu keinem Zeitpunkt eine Expolsions- oder Vergiftungsgefahr.
Berggemeinden - Mit der Schaufel hatte der Mann die Leitung in einem Meter Tiefe auf dem Gelände eines Discountmarktes erwischt. Die Feuerwehr sicherte die Unfallstelle und nahm gleich Messungen vor, Mitarbeiter des örtlichen Gasversorgers dichteten die zerrissene Leitung ab. Verletzt wurde niemand.
Die Bauarbeiten an dem Discount-Markt wurden vorgenommen von einer Baggerfirma, die mit Aushubarbeiten beauftragt war. Gegen 10 Uhr hatte der Fahrer eines Minibaggers mit der Schaufel die in einem Meter Tiefe liegende Leitung durchschlagen. „Eine parallel verlaufende Starkstromleitungen wurde ebenfalls beschädigt“, bestätigte Georg Küpper von der Polizei in Siegburg später auf Anfrage des „Rhein-Sieg-Anzeiger“

Als der Baggerführer den Schaden bemerkte, informierte er die Angestellten des Supermarktes und verständigte die Feuerwehr. Die Wehrleute unter der Einsatzleitung von Gemeindebrandinspektor Peter Pryzklenk sperrten die Unfallstelle weiträumig ab, während das Marktpersonal die Kunden aus dem Verkaufsraum bat. Um sicherzugehen, dass kein Gas in die Einkaufsfiliale gelangt war, setzte die Feuerwehr nach dem Abdichten der Leitung einen Hochdrucklüfter ein. Zusätzlich wurden mehrfach Messungen zu möglichen verbliebenen Gaskonzentrationen vorgenommen.

„Vergiftungs- oder gar Explosionsgefahr drohten jedoch zu keinem Zeitpunkt, Menschen waren nicht in Gefahr“, betonte Polizei-Sprecher Küpper. Weshalb der Baggerfahrer die Gasleitung übersehen hat, ist bislang noch nicht geklärt. „Üblicherweise sind Baufirmen verpflichtet, sich im Vorfeld über die Lage von Versorgungsleitungen zu informieren“, erklärte Küpper. Gegenüber den Beamten habe der Fahrer jedoch angegeben, er habe nicht gewusst, dass an besagter Stelle eine Gasleitung liege.

Ob die Information zwischen Firmenleitung und Arbeitern vor Ort auf der Strecke geblieben ist oder ob das Bauunternehmen die vorgeschriebenen Erkundigungen nicht eingeholt hat, muss jetzt geklärt werden - die polizeilichen Ermittlungen dauern an.

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