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Ausbildungsziel

"Ich kann es"
"Ich kann es"

Grundsätzliches über die Ausbildung von Flurförderzeugen Gabelstaplerfahrer(innen).

Ein Fahranwärter für Flurförderzeuge (Gabelstaplerfahrer) ist so auszubilden, daß er mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine insoweit vertraut ist, daß er das Gerät fach-und somit sicherheitsgerecht führen kann. Hierzu muß er praxisnah ausreichend üben können.

Probanden für das selbständige Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand müssen Ihre Ausbildung mit einer Prüfung in Theorie und Praxis erfolgreich abschließen.
Das Steuern von o.a. Flurförderzeugen, wie Gabelstapler, Schubmaststapler, kraftbetriebene Hubwagen, Wagen, Schlepper, Quergabelstapler, Regal-Flurförderzeuge und der gleichen, gilt immer als selbständig; es sei denn, Jugendliche unter 18 Jahren werden zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht, z.B. zum Gabelstaplerfahrer, ausgebildet.
Sie als Unternehmer stehen in der Pflicht, für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dazu zählt natürlich auch, dass Sie Ihr Personal für den Einsatz auf einem Gabelstapler entsprechend schulen lassen. Um den Anforderungen, die der Gesetzgeber an Sie stellt gerecht zu werden, gestalten wir unsere Ausbildung nach den jeweils aktuellsten Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Wir wollen erreichen, dass unsere Absolventen Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiko eingehen und somit Unfälle vermeiden. Damit bieten wir Ihnen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit.

AUSBILDUNGS-INHALTE

Standsicherheit
Standsicherheit und das Hebelgesetz sind für uns kein Fremdwort mehr ..

S C H U L U N G S P R O G R A M M

1. Theoretischer Teil - Erstausbildung:

- Flurförderzeuge und Sonderbauarten.

- Persönliche Eignung und gesundheitliche Vorgaben zum Führen eines Flurförderzeuges.
- Unfallstatistik und wie können Unfälle verhindert werden.
- Die Berufsgenossenschaften und Ihre Aufgaben.
- Verantwortung des Flurförderzeugführers und des Unternehmers.
- Hauptbauteile und deren Funktionen eines Flurförderzeuges.
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV G 308-001 [770 KB] , DGUV V 068 [253 KB]
- Standsicherheit eines Gabelstaplers (Die Physik macht keine Ausnahmen)
- Routinen des Gabelstaplerfahrers (Kräfte, Lastschwerpunktabstände, Anbaugeräte, etc.).
- Innerbetriebliche Arbeitsanweisungen und Gegebenheiten.(Sondereinsätze)
- Umgang mit Gefahrengut
- Befördern von Personen
- Flurförderzeuge in der STVO
- Unfallgeschehen und Haftung.
- Werterhaltung und Pflege der Flurförderzeuge
- Schriftliche und theoretische Prüfung

2. Praktischer Teil mit Prüfung:

- Sicherheitskontrolle am Gabelstapler zur Betriebs- und Verkehrssicherheit.
- Fahren mit und ohne Last durch vorgegebenen Gängen.
- Ein- und Ausstapeln einer Last in Doppel- oder Hochregale.
- Richtiges Abstellen des Flurförderzeuges.
- Anbaugeräte, Batterie, Ladegerät, Treibgas.
- Sie haben ihr Ziel erreicht mit dem Flur-Tec Fahrausweis für Flurförderzeuge

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